Fachanwaltsausbildung im Steuerrecht
An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, was es mit der Fachanwaltsausbildung im Steuerecht auf sich hat und welche umfassenden Voraussetzungen ein Rechtsanwalt zu erfüllen hat, um die theoretische Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Die Gesamtdauer des Lehrgangs im Steuerrecht muss gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO), Leistungskontrollen nicht angerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Im Fachgebiet Steuerrecht kommen für Buchhaltung und Bilanzwesen 40 Zeitstunden (!) hinzu. Der Rechtsanwalt muss durch Vorlage von Zeugnissen, Bescheinigungen und sonstigen geeigneten Unterlagen nachweisen, dass er den Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Insbesondere muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Klausuren) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen hat. In der Regel werden pro Aufsichtsarbeit fünf Zeitstunden angesetzt - das entspricht Examensniveau.
Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des
Jahresabschlusses,
2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
4. Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.