Baurecht und Architektenrecht
Bauvorhaben werden immer wieder von Unzulänglichkeiten begleitet. Rechtzeitiges und effektives Handeln ist erforderlich, um finanzielle Einbußen und Nachteile zu vermeiden. Es gilt langjährige Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden und Auseinandersetzungen professionell und pragmatisch zu lösen. Wir vertreten und beraten Bauherren und Unternehmen und helfen diesen ihre Ansprüche zeitnah und effektiv durchzusetzen bzw. abzuwehren. Für Unternehmer erarbeiten und gestalten wir maßgeschneiderte Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen. Wir verfügen über spezielle rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse rund um die Immobilie (siehe hierzu geprüfter Immobilienfachwirt IHK ) Aus unserer Praxis nennen wir exemplarisch folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Werkvertragsrecht nach BGB und VOB (Durchsetzung bzw. Abwehr vom Ansprüchen, Vertragsgestaltung, Gestaltung und Überprüfung von allg. Geschäftsbedingungen, in diesen Bereichen arbeitet RA Dumslaff für Sie)
- Schiedsgerichtsbarkeit (Vertretung und Beratung)
- HOAI Vertrags - und Haftungsrecht des Architekten
- Projektentwicklung (Beratung, Vertragsgestaltung, Standort- und Marktanalysen)
- Objektmanagement (professionelle Gebäudebewirtschaftung über den gesamten Lebenszyklus = Facility Management Nutzungsanalysen)
In diesen Bereichen arbeitet Rechtsanwalt Dumslaff für Sie.