Erbrecht
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit im Erbrecht steht die Beratung über die erbrechtliche Nachfolge und deren Gestaltung durch das erbrechtliche Instrumentarium Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag. Darüber hinaus sind Vermächtnisse, Auflagen, Vor- und Nacherbschaft , Unternehmensnachfolge sowie Testamentsvollstreckung zu beachten.
Nach dem eingetretenen Erbfall können Probleme bei der Ermittlung der Erben und deren Legitimation durch einen Erbschein sowie bei der Erbauseinandersetzung auftreten. Auch müssen Ansprüche von Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten ebenso beachtet werden wie die Möglichkeit des Erben, die Haftung zu beschränken oder bei einem überschuldeten Nachlass die Erbschaft auszuschlagen.
In diesen Bereichen arbeitet Rechtsanwalt Mayer für Sie.