Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Unternehmer kennen Sie sicherlich folgende Fragen:

  • Wie kann ich meine persönliche Haftung beschränken?
  • Woran muss ich bei der Gründung einer Gesellschaft denken?
  • Welche Rechtsform soll ich wählen?
  • Was sind die Vor – und Nachteile einer Gesellschaft?
  • Wie sichere ich meine Interessen am Besten?
  • Was geschieht, wenn der Inhaber aus dem Unternehmen ausscheidet?

Herr Rechtsanwalt Mayer steht Ihnen hier als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kompetent mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie bei der Auswahl der Rechtsform Ihrer Gesellschaft. Neben den deutschen Rechtsformen wie GbR, OHG, KG, GmbH und Unternehmergesellschaft (sog. Mini – GmbH), GmbH& Co. KG und AG berät Herr Rechtsanwalt Mayer auch gerne über die Gesellschaftsformen anderer EU – Staaten, die aufgrund des zusammenwachsenden europäischen und internationalen Marktes immer interessanter werden. Vor allem im Bereich der englischen Private Limited Company (Limited) verfügt er über besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen. Unsere Kanzlei ist Kooperationspartner des führenden deutschen Limited – Anbieters Go Ahead. Herr Rechtsanwalt Mayer verfügt zudem aufgrund seiner Fachanwaltsausbildung im Steuerrecht über besondere Fachkenntnisse, die für eine professionelle Beratung im Gesellschaftsrecht unerlässlich sind. Wir arbeiten zudem partnerschaftlich mit kompetenten Steuerkanzleien und Notaren zusammen, um Ihnen den bestmöglichen Service aus einer Hand bieten zu können. Für Sie bleibt es immer bei einem Ansprechpartner, Ihrem Anwalt.


Ist die Gesellschaft gegründet, tauchen oft weitere Probleme und Fragen entweder durch Streitigkeiten mit anderen Gesellschaften (gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Markenrecht), einer Krise der Gesellschaft, einem Unternehmenskauf – oder –verkauf (Asset Deal, Share – Deal) oder auch durch Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern (Auseinandersetzung, Liquidation, Ausschließung, Kaduzierung) auf. Herr Rechtsanwalt Mayer steht Ihnen auch hier gerne zur Seite und erarbeitet zusammen mit Ihnen zeitnah maßgeschneiderte, pragmatische Lösungen. Insbesondere bei der Vermeidung aufwendiger Auseinandersetzungen kommt Herrn Rechtsanwalt Mayer hierbei seine Weiterbildung als Mediator und Wirtschaftsmediator zu Gute. Selbstverständlich bieten wir die gesamte Bandbreite vertraglicher Gestaltungen (Werkverträge, Werklieferungsverträge, Kaufverträge für Unternehmer und Privatleute, Handelsvertreterverträge, Lieferungsbedingungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen nebst jeweils hierzu maßgeschneiderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen.


In all diesen Bereichen arbeitet Rechtsanwalt Mayer für Sie. Herr Rechtsanwalt Mayer steht Ihnen für Fragen jederzeit gerne unter zur Verfügung.