Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)

An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, was es mit dem Titel Immobilienfachwirt auf sich hat und welche umfassenden Voraussetzungen zu erfüllen sind, um den Titel geprüfter Immobilienfachwirt zu führen.

Dies ist in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Immobilienfachwirt/geprüfte Immobilienfachwirtin vom 23. Dezember 1998 geregelt. Es handelt sich hierbei um ein berufsbegleitendes Fortbildungsstudium.
Der Immobilienfachwirt muss nach der Prüfungsverordnung nachweisen, dass er folgende Aufgaben sachgerecht und eigenverantwortlich wahrnehmen kann:

  1. Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte;
  2. konzipieren und organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter systematischer Anwendung von Kommunikationsgrundlagen und Führungsgrundsätzen. Dabei sind die Instrumente des Controlling sachgerecht anzuwenden;
  3. Wahrnehmen von Management - und Führungsaufgaben.

Um dieses Prüfungsziel zu erreichen ist das Fortbildungsstudium auf folgende 6 Fachbereiche ausgerichtet:

1. Betriebs- Volkswirtschaft
2. Management, Kommunikation und Personalwirtschaft
3. Recht in der Immobilienwirtschaft.
4. Objektmanagement
5. Projektentwicklung und - Realisierung
6. Grundstücksverkehr

Zu den Fachbereichen sind folgende Schwerpunkte im Einzelnen Gegenstand der Prüfung:

Betriebswirtschaft:
- Investitionen
- Finanzierung
- Organisation
- Marketing
- Rechnungswesen

Volkswirtschaft:
- allg. Wirtschaftspoitik
- Geld und Kapitalmarkt
- Zahlungsbilanz/Wechselkurs
- Vermögenstheorie (Portfoliotheorie)
- Europäische Union
- Raumordnung- Raumordnungspoltitik
- Wohnungspolitik

Projektentwicklung und -realisierung:
- Projektmanagement
- Aufgaben des Projektentwicklers
- Rechtsbeziehungen des Projektentwicklers
- Projektrealisierung, Projektsteuerung

Management Personalwirtschaft:
- Unternehmensorganisation
- Unternehmensplanung- und Steuerung
- Controlling
- Marketing
- Qualitätsmanagement
- Mitarbeiterführung
- Personalentwicklung
- Informations- und Kommunikationssysteme

Objektmanagement:
- Rechtsbeziehungen
- objektartbezogene Leistungsprofile
- Controlling
- Marketing

Grundstücksverkehr:
- Teilmärkte des Grundstücksmarktes
- Marktpreisbildung
- Bewertung von Immobilien
- Leistungsprofile des Immobilienmaklers
- Immobilienbeschaffung und Absatzmarketing
- Finanzierung
- Rechtsbeziehungen im Grundstücksverkehr
- Abwicklung von Grundstückskaufverträgen

Recht in der Immobilienwirtschaft:
- Grundzüge des bürgerlichen Rechts
- Arbeits - und Sozialrecht
- Verwaltungsrecht
- Steuerrecht
- Verfahrensrecht

Nach der Verordnung wird zu jedem Prüfungsbereich eine schriftliche Prüfung absolviert. Zusätzlich erfolgt im Anschluss an die Klausuren eine mündliche Prüfung. Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, dass nachgewiesen wird, dass ein Abschluss als Kaufmann/Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft mit anschließend 2 Jahren Berufserfahrung vorliegt. Alternativ sind 6 Jahre Berufserfahrung mit wesentlichen Bezügen zur Tätigkeit eines Immobilienfachwirts nachzuweisen. Das Fortbildungsstudium dauerte von Mai 2000 bis März 2002.

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