Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Dumslaff verfügt über spezielle rechtliche und als geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) auch über betriebswirtschaftliche Kenntnisse rund um die Immobilie und wird regelmäßig als gerichtlicher Zwangsverwalter von Immobilien bestellt. Zu nennen sind hier aus seiner umfangreichen Praxis die Beratung

  • bei Grundstückskaufverträgen, die Beratung bei Kreditfinanzierungen, Hypothekendarlehen, Grundschulden,
  • bei der Projektentwicklung (Beratung, Vertragsgestaltung, Standort – und Marktanalysen),
  • beim Objektmanagement (Facility Management = professionelle Gebäudebewirtschaftung, Nutzungsanalysen)
  • im Wohnraummietrecht und im gewerblichen Mietrecht,
  • im Wohnungseigentumsrecht und
  • im Maklerrecht.

In diesen Bereichen arbeiten Rechtsanwalt Dumslaff und im Bereich des Miet – und WEG – Rechts zudem Rechtsanwältin Steyer für Sie.

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