Medizinrecht
Zum weiten Fachgebiet des Medizinrechts zählt man:
das Recht der medizinischen Behandlung (zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung des Arztes)
- das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das Vertragsarzt - und Vertragszahnarztrecht
- das Berufsrecht der Ärzte sowie der sonstigen Heilberufe
- die Besonderheiten des Vertrags - und Gesellschaftsrechts der Heilberufe einschließlich der Vertragsgestaltung
- das Vergütungsrecht der Heilberufe
- das Krankenhausrecht und Chefarztvertragsrecht
- das Arzneimittel - und Medizinprodukterecht sowie
- das Apothekenrecht
Herr Rechtsanwalt Noviyanti berät und vertritt Sie gerne in allen Bereichen des Medizinrechts. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Medizinrecht bilden die Besonderheiten des Vertrags – und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, da er hier neben den medizinrechtlichen Fachkenntnissen auch auf seine gesellschaftsrechtlichen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen zurückgreifen kann.
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