Steuerrecht
Egal ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind:
Sobald Sie mit dem Finanzamt in Berührung kommen merken Sie, dass das deutsche Steuerrecht eine sehr komplexe Rechtsmaterie ist und eine rechtssichere Handhabung der Steuerfragen ohne ständige, kompetente Steuerberatung nicht möglich ist.
Neben der alltäglichen Steuerberatung durch Ihren Steuerberater tauchen spezielle, steuerjuristisch schwierige Fallgestaltungen auf. Wir verstehen uns als Ihr Partner und der Ihres Steuerberaters und befassen uns mit der Prüfung komplexer steuerlicher Gestaltungen. Dabei ist es stets unser Ziel, Sie zu entlasten, aufwendige Auseinandersetzungen zu vermeiden und zusammen mit Ihnen zeitnah maßgeschneiderte, pragmatische Lösungen zu erarbeiten.
Herr Rechtsanwalt Mayer hat erfolgreich die zusätzliche Ausbildung Fachanwalt für Steuerrecht absolviert. Weiterhin führt er den Titel Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht. Mithilfe dieser Fachkenntnisse beschäftigt sich Rechtsanwalt Mayer insbesondere mit steuerlichen und handels – und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen wie
- Unternehmensfortführung und – nachfolge,
- Umwandlungsvorgängen (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung)
- Unternehmenskauf – oder – verkauf (Asset Deal, Share Deal)
- Fragen der Auseinandersetzung, Liquidation, Ausschließung oder Kaduzierung,
- Fragen des internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts beim Import aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union.
Darüber hinaus nutzen kanzleiintern alle unsere Rechtsanwälte in allen Mandaten die steuerlichen Fachkenntnisse des Kollegen Mayer, um Ihnen stets die bestmögliche Betreuung in allen Rechtsgebieten aus einer Hand bieten zu können. Für Sie bleibt es immer bei einem Ansprechpartner, Ihrem Anwalt.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Vertretung in Einspruchsverfahren sowie Finanzrechtsstreiten vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof auf allen Gebieten des gesamten Steuer – und Abgabenrecht, insbesondere im Bereich der
- Einkommen-, Körperschaft – und Gewerbesteuer,
- Recht der Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Jahresabschlusses,
- Umsatzsteuer – und Grunderwerbssteuer,
- Erbschafts – und Schenkungssteuer,
- allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungsrecht,
Schließlich vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich in Steuerstrafsachen (Steuerhinterziehung, Fragen der Selbstanzeige etc.) und Steuerordnungswidrigkeiten (Leichtfertige Steuerverkürung etc).
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mayer gerne unter
zur Verfügung.